Unfälle, Arbeitsunfälle, Wegeunfälle, Berufsgenossenschaftliches Heilverfahren

Verletzungen, die während der Arbeit, in der Schule und oft auch im Vereinssport erlitten werden unterliegen in der Regel der gesetzlichen Unfallversicherung und damit einem speziell kontrollierten Heilverfahren (BG-liches Heilverfahren). Ist die verletze Person zum Unfallzeitpunkt berufsgenossenschaftlich versichert, so ist das Heilverfahren über die von der Berufsgenossenschaft ermächtigten Ärzte einzuleiten. Dieses unterliegt eigenen Gesetzmäßigkeiten. Ziel ist die schnellstmögliche Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit.

Unsere Durchgangsärzte (D-Ärzte) bzw. Unfallärzte (H-Ärzte) sind ermächtigt Behandlungen im Rahmen des berufsgenossenschaftlichen Heilverfahrens durchzuführen (Arbeitsunfälle, Wegeunfälle).

Unsere Unfallchirurgen sind natürlich auch in der Lage akute Notfälle und Verletzungen im Privatbereich mit den modernsten Methoden zu behandeln.

Ärzte für Arbeitsunfälle (Berufsgenossenschaft)

Straubing:
Dr. Hanns Fett
(H-Arzt)
Dr. Alexander Schütz
(H-Arzt)
PD Dr. Max J. Kääb
(H-Arzt)

Berlin:
PD Dr. Andreas Weiler
(D-Arzt)
Dr. Arno Schmeling
(D-Arzt)

Regensburg:
Prof. Dr. Peter Angele
(H-Arzt)
Dr. Alexander Schütz
(H-Arzt)
PD Dr. Max J. Kääb
(H-Arzt)